Anlageberater – Beruf mit Zukunft?

Martin Klein

Zum 01. Januar 2024 gab es 40.469 nach § 34f GewO registrierte Finanzanlagenvermittler sowie 315 Honorarfinanzanlagenberater, womit sie insgesamt einen historischen Höchststand erreicht haben. Dennoch mehren sich die Fragen, ob dem Berufsbild weiterhin eine goldene Zukunft bevorsteht. Fragt man Marktteilnehmer, woher diese Bedenken kommen, werden zumeist zwei Schlagworte genannt: 1. Regulierung 2. Digitalisierung und KI. Ich möchte beiden Bedrohungspotenzialen auf den Grund gehen.

 

Überregulierung

 

Anlageberater befinden sich heute bereits in einem durchregulierten Berufsfeld. Jeder Anlageempfehlung gegenüber einem Kunden geht ein engmaschiger Katalog aus Informations-, Aufklärungs-, Frage- und Prüfungspflichten voraus. Die Einhaltung dieser Pflichten gilt es zu dokumentieren und jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese heute schon engmaschige Regulierung hält den Gesetzgeber nicht davon ab, weiter an der Bürokratieschraube zu drehen, wobei wir im Bereich der Finanzmarktregulierung nahezu ausschließlich von dem Europäischen Gesetzgeber sprechen.

Geht man von der Begründung aus, die die Europäische Kommission ihrer neusten Gesetzgebungsinitiative im Rahmen der Retail Investment Strategy zum vermeintlichen Schutz des Kleinanlegers angeführt hat, müsste man eigentlich von einem idealen Marktumfeld für qualitativ hochwertige Anlageberatung ausgehen.

Die EU-Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass das Finanzwissen der Kleinanleger unzureichend ist und sie sich bisher lediglich im geringen Maß am Finanzmarkt beteiligt haben – lediglich 17 Prozent der Europäer halten Wertpapiere im Vergleich zu 41 Prozent der Amerikaner.

Hätte die Kommission eine positive Einstellung zu Anlageberatung, wäre dies jetzt der Moment, eine flächendeckende, stattliche Werbekampagne auszurollen und die europäischen Bürger aufzufordern, sich an ihre registrierten Berater zu wenden, um die Chance der Kapitalmärkte zu nutzen. Wohlwissend, dass es auch das Geld der Kleinanleger bedarf, um die anstehende, gewünschte Nachhaltigkeitstransformation zu finanzieren.

Solche Werbekampagnen werden wir wohl jedoch weiterhin lediglich fürs Impfen erleben, oder nur dann, wenn es der Finanzierung des Staatshaushaltes dient. Die Älteren unter den Lesern werden sich noch an die Telekom-Werbekampagne der Bundesregierung mit dem Schauspieler Manfred Krug im Rahmen des Börsengangs erinnern. Der Absturz dieser „Volksaktie“ im Rahmen des Platzens der dot.com-Blase auf Werte von unter zehn Prozent des Einstandskurses ist im Übrigen heute noch ein Grund dafür, warum so viele Kleinanleger in Deutschland den Finanzmarkt weiterhin scheuen.  

Damit sind wir beim vermeintlich begründeten Anlass der Retail Investment Strategy – fehlendes Vertrauen in die Finanzmarktintermediäre. Bei einem Großteil der Kleinanleger sieht die Kommission durch eine mehr als fragwürdige Studie dies als Grund der Kaufzurückhaltung bestätigt.

Hieraus folgt aus dem paternalistischen Ansatz der Kommission zwingend, dass die Kleinanleger noch stärker vor Anlageberatung zu schützen sind. Am besten sollen sie zu auf Internetplattformen agierenden Selbstentscheidern werden.

Da dies aufgrund fehlenden Wissens nicht möglich ist und auch die EU keine Ideen hat, dies mittelfristig zu ändern, soll die staatliche Aufsicht nochmals potenziert werden. Die Schlagworte sind: Europäische Kostenreferenzwerte und behördlich überprüfbare Produktgenehmigungsverfahren, verbunden mit der Pflicht des Beraters, dass „kosteneffizienteste“ Anlageprodukt sowie ein noch günstigeres Alternativprodukt zu empfehlen, welches nicht nur in das vom Berater verantwortete Portfolio passt, sondern eine Portfoliodiversifizierung sämtlicher Anlagen des Kunden berücksichtigt. Kombiniert mit der Drohung, dass in drei Jahren nach Umsetzung dieser Maßnahmen bei Misserfolg doch noch ein Provisionsverbot folgt.

Ergebnis: Ja, Überregulierung kann den Beruf des Anlageberaters nachhaltig beeinträchtigen und muss daher auch von jeder verantwortlichen nationalen Regierung als Bedrohung dieses wichtigen Berufsstandes erkannt werden.

Es gilt den Wert der Beratung zu erkennen und den Berater als denjenigen zu schätzen, der Finanzwissen der breiten Bevölkerung im Rahmen seiner Tätigkeit vermittelt. Die europäischen Aufsichtsbehörden geben heute schon diese Aufgabe an Berater weiter. Sie fordern von ihm unverblümt, den Anlegern in einfachen Worten die verkorkste Nachhaltigkeitspräferenzabfrage mit ihrem Verweis auf Taxonomie- und Offenlegungsverordnung zu erklären.

Wenn wir eine Transformation der Wirtschaft und der Kapitalanlage zur Nachhaltigkeit wollen, wird dies ohne Anlageberater nicht funktionieren. Deshalb muss die Retail Investment Strategy im Interesse Europas gestoppt werden.

Anleger haben heute die Möglichkeit, Berateraussagen viel leichter zu prüfen als noch vor zehn Jahren. Sie hinterfragen Auskünfte und werden auch im Verlauf einer Anlageberatung zunehmend mündiger. Die jederzeit zugänglichen digitalen Informationsmedien geben ihnen hierzu die Chance. Die EU muss die Anleger daher nicht weiter entmündigen.

 

Wird der Anlageberater digital ausgetauscht?

 

Ist Künstliche Intelligenz (KI) Werkzeug oder Wettbewerber? Das sind Fragen, die sich aktuell viele beratende Berufe stellen müssen, nicht nur die Anlageberater, sondern beispielsweise auch Rechtsanwälte und Steuerberater. Hier wird bald zu beobachten sein, dass sich zu standardisierende Vorgänge einfacher und schneller von der KI erledigen lassen.

Es ist daher selbstverständlich damit zu rechnen, dass wir von KI optimierte Vorschläge für Investmentfondsdepots sehen werden, die über Robo-Adviser Verbreitung finden. Dieses Angebot wird jedoch vor allem diejenigen ansprechen, die heute bereits zu der Gruppe der sogenannten Selbstentscheider zu zählen sind und ein solches Angebot als nützliche Ergänzung in Anspruch nehmen.

Die Gruppe der sogenannten „high net worth individuals“ wird weiterhin eine persönliche Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, weil sie ihrer eigenen herausfordernden Berufs- oder Freizeitaktivität nachgehen. Sie erwarten jedoch in diesem Fall von ihrem Berater, dass er mit dem Werkzeug KI umgehen kann, sei es, dass er damit Anlageempfehlungen überprüft oder aber mittels idealer Visualisierung eine Vermögensberichterstattung erarbeitet.

Moderne Berater kommen daher nicht drum herum, sich mit der Entwicklung der Technik auseinanderzusetzen und ihre sinnvollen Angebote auch zu nutzen.

Neben den beiden genannten Gruppen, wird es darüber hinaus weiterhin eine breite Personengruppe ganz normaler nachdenklicher Anleger geben, die es bevorzugen, im persönlichen Gespräch das Für und Wider einzelner Entscheidungen zu erörtern und die auch dann, wenn Märkte nicht immer nur positiv verlaufen, die Möglichkeit schätzen, sich mit ihrem Berater über getroffene Entscheidungen rückzuversichern.

Auch diese Gruppe wird jedoch zusehends anspruchsvoller und es als selbstverständlich empfinden, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Berater auch im Videocall zu erreichen und von diesem inhaltlich und optisch ansprechende Informationen zu bekommen. Die Konkurrenz wird hier nicht schlafen, daher gilt es zwar nicht jedem Trend hinterher zu laufen, aber den Blick für das offen zu behalten, was heute schon geht. Dies kann auch die Arbeit des Anlageberaters deutlich entlasten. Ein heute bereits sehr einfach zu produzierendes Erklärvideo über die aktuelle Marktlage, welches an viele Bestandskunden versendet wird, erspart dem Berater zig gleichartige Telefonate, in denen ein Neugeschäft zumeist nicht das Ergebnis ist.

Zudem gilt es durch ein Netzwerk die Leistungen vorzuhalten, die man in eigener Person nicht erbringen kann. Hierzu gehört die gesamte Bandbreite von Versicherungen, Finanzierungen, Rechts- und Steuerberatung. Bei der zunehmenden Alterung des Kundenkreises muss das Thema Assistance-Leistungen wie Pflegevollmachten und ähnliches zum selbstverständlichen Leistungsangebot gehören.

Wer heute noch allein tätig sein möchte, sollte sich dennoch einem größeren Verbund anschließen, der ihm die Einhaltung der umfassenden Berufspflichten durch die entsprechende Unterstützung erleichtert. Nur die wenigstens können hierfür die sonst erforderlichen Dienste eines spezialisierten Fachanwalts allein durch die eigene Beratungstätigkeit finanzieren.

Die Zeiten, in denen Anlageberater einfach ein entsprechendes Schild an die Tür schrauben, sind lange vorbei. Dennoch mache ich mir um den zukünftigen Bedarf nach diesem Beruf keine Sorgen.

 

Der Beitrag ist zuerst in EXXECNEWS Ausgabe 06/2024 erschienen.

Martin Klein ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa VOTUM e.V. Der Votum Verband mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

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