Keine Angst vor Kryptos! Es geht auch ohne Wallet und Kryptobörsen
EXXECNEWS-Autor Jan Altmann beleuchtet Kryptoinvestments, die auch mit einem Wertpapierdepot getätigt werden können, und die Unterschiede zum komplizierten Direktinvestment - und welche Risiken auch weiterhin bestehen:
Während der Einstieg großer institutioneller Adressen ins Kryptogeschäft eine neue Dynamik entfacht, hat der jüngste Skandal um FTX die Anleger verschreckt. Dabei lässt sich schon lange an regulierten Börsen handeln, um unregulierte Märkte zu umgehen. Die Branche könnte am Anfang eines radikalen Wandels stehen.
FTX-Pleite: Der „Lehman-Moment“ der Krypto-Branche?
Die jüngste Mini-Rallye bei den Kryptowährungen endete mit einem Paukenschlag. Der unregulierte Krypto-Broker FTX musste Insolvenz anmelden. Die Pleite eines der größten Handelsplätze für Digitalwährungen hat viel Vertrauen gekostet. FTX dürfte der größte Skandal der noch jungen Branche sein und wird bereits als „Lehman-Moment“ der Industrie bezeichnet. Zuvor hatten bereits viele Hackerangriffe Vertrauen und Geld gekostet. Allein bei Attacken auf das Poly und das Ronin-Netzwerk wurden 2021/22 über 1,2 Milliarden US-Dollar in Kryptos erbeutet.
Für manche mag der jüngste Skandal das Ende der Kryptowährungen einläuten. Andere sehen die Pleite als Chance für die Branche, endgültig den Schritt aus dem unübersichtlichen Internet in die regulierte Welt der Finanzmärkte zu gehen. Die Entwicklungen sind wegweisend. So wurde schon 2015 das erste Krypto-ETP in Europa zugelassen. Vor zwei Jahren öffnete BlackRock seine Fonds für Bitcoin. Goldman Sachs stieg mit einem Angebot für die Kunden über das firmeneigene Trading-Desk ein. Im Juni 2021 vergab die BaFin die erste Verwahrlizenz für Kryptowährungen. Jüngst meldete mit BNY Mellon, die weltweit größte Depotbank, dass sie ihre Custodian-Dienste für Bitcoin und Ethereum anbietet. Visa und Mastercard sind ebenso im Markt. Das liest sich wie das „Who is Who“ der Finanzwelt.
Regulierte Handelsplätze als Alternative zu unübersichtlichen Krypto-Börsen
Entscheidend ist für Finanzprofis, dass sie in einem regulierten und sicheren Umfeld investieren können. Schließlich können Bitcoin oder andere digitale Assets eine wichtige Komponente zur Diversifikation des Portfolios sein – die Korrelation mit anderen Assetklassen ist über weite Zeiträume niedrig. Über regulierte ETPs können Investoren die liquidesten Währungen über gewöhnliche Wertpapierdepots und Börsen handeln. Das Risiko von Hacker-Angriffen auf Wallets oder Kryptobörsen entfällt. Und niemand muss auf einen unregulierten Anbieter wie FTX vertrauen. In der Praxis sind Krypto-ETPs wie ETFs zu handhaben. Dabei wird wirklich in Kryptowerte investiert, und zwar mit professionellen Sicherheitsstandards. Gehandelt werden diese ETPs an regulierten Wertpapierbörsen.
Das erste ETP auf eine Kryptowährung in Deutschland wurde Mitte 2020 zugelassen. Die ETPs bilden die Wertentwicklung der physisch hinterlegten Kryptowährung genau ab, dafür sorgen Market Maker. Da die Kryptos tatsächlich gehalten werden, weicht die Wertentwicklung kaum vom Basiswert ab.
Die Liquidität ist bei den ETPs auf Bitcoin und Ethereum hoch. Das liquideste ETP – „BTCE“ von der ETC Group – wird so rege wie ein Blue-Chip gehandelt. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der physischen Hinterlegung. Rechtlich handelt es sich beim Krypto-ETP-Wertpapier um eine Schuldverschreibung einer eigens gegründeten Zweckgesellschaft. Da diese aber nichts anderes macht als Kryptowerte zu halten, ist das Vermögen auch im Fall einer Pleite von Marktteilnehmern gut geschützt.
Physische Hinterlegung als zusätzliche Sicherheit
Rein technisch steckt hinter dieser Konstruktion ein einfacher Prozess, um Risiken zu vermeiden, die beim Transfer von Kryptos auftreten. Market Maker liefern dem ETP die Tokens und erhalten im Gegenzug die ETP-Wertpapiere – und zwar einmal am Tag. Alle fortlaufenden Geschäfte führt der Market Maker dann in Eigenregie aus. Auf Seiten des Emittenten verwahrt ein regulierter Custodian die Zugänge zu den Tokens in einem Offline-Speicher (Cold Storage), der meist nur mit mehreren Zeichnungsberechtigten zugänglich ist.
Sollte es zum Ausfall des Emittenten kommen, gehören die hinterlegten Kryptos dem Anleger. Bei einigen ETP-Anbietern können Bitcoin und Co. auf Wunsch ausgeliefert werden – dann werden Erträge von der Depotbank nicht mit Abgeltungsteuer belegt und sind nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei. Die laufenden Gebühren betragen 0,21 bis 2,5 Prozent p.a.
Bei den Krypto-ETPs haben Anleger die Qual der Wahl. Auf Xetra gibt es dreizehn unterschiedliche Bitcoin-ETPs. Von der Konstruktion her sind sie ähnlich. Die Unterschiede liegen in den Kosten und im Detail: So verfügen nur vier der ETPs über eine Auslieferoption (ETC Group, Iconic, Coinshares, Bitpanda). Die ETPs der ETC Group, Iconic und Bitpanda wurden bei der deutschen Aufsicht zugelassen – erkennbar an der deutschen ISIN. Nur ein Emittent aus dieser Liste, die ETC Group, hat zur Verwaltung der Kryptowerte einen separaten Administrator eingebunden. Dieser prüft sowohl regelmäßig als auch bei jeder Transaktion, dass die Vermögenswerte bei der Verwahrstelle stets hinterlegt sind. Die Informationen dazu finden sich in den Emissionsprospekten. Dort ist auch nachzulesen, welcher Emittent Bestände aus dem Vermögen verleiht und damit erhebliche Risiken eingeht. Andere Emittenten verzichten bewusst darauf.
EXXECNEWS-Autor Jan Altmann ist Director Investment Strategy bei der ETC Group in Frankfurt am Main. Er ist ein ETF-Mann der ersten Stunde: Im Jahr 2000 hat er im Rahmen seiner damaligen Tätigkeit bei der Deutschen Börse das Segment für den ETF-Handel aufgebaut. Seither hat er als Referent von Online- und Präsenzseminaren rund 25.000 Privatanleger sowie über 500 Finanzprofis erfolgreich in der Nutzung von ETFs ausgebildet.
Die ETC Group versteht sich als Bindeglied zwischen Kryptowährungen und reguliertem Finanzmarkt. Sie zielt darauf ab, den Goldstandard für institutionelle börsengehandelte Produkte zu setzen, die den Zugang zu digitalen Vermögenswerten und dem Blockchain-Ökosystem ermöglichen.
Der Gastbeitrag ist zuerst erschienen in Ausgabe 24 unserer Kapitalanlage-Zeitung EXXECNEWS.