Allianz GI zur Hauptversammlungssaison: "Corporate Governance wird unterschiedlich interpretiert"

Der Vermögensverwalter Allianz Global Investors (Allianz GI) zieht auf Basis des eigenen Abstimmungsverhaltens eine gemischte Bilanz der Hauptversammlungssaison 2017. In der Rückschau zeigen sich zum Teil erhebliche regionale Unterschiede in der Art und Weise, wie Aktiengesellschaften global die Corporate Governance interpretieren. Um die Transparenz über die Ausübung der Aktionärsrechte noch einmal deutlich zu erhöhen, bietet Allianz GI auf der Webseite nun in einem Portal in Echtzeit aggregierte und detaillierte Informationen über das Abstimmungsverhalten auf Aktionärsversammlungen an. Zusätzlich gibt es Erläuterungen bei Stimmenthaltung oder Ablehnung der Vorschläge des Vorstands.

Insgesamt hat Allianz GI im vergangenen Jahr weltweit auf 7.961 Aktionärsversammlungen über 83.488 Anträge seitens der jeweiligen Unternehmensleitung oder von Aktionären abgestimmt. Auf mehr als zwei Drittel der Hauptversammlungen (68 Prozent) stimmte Allianz GI gegen mindestens einen Tagesordnungspunkt. Insgesamt wurden 24 Prozent aller Tagesordnungspunkte abgelehnt. Das war immer dann der Fall, wenn die Anträge nach Überzeugung von Allianz GI nicht den Interessen der Aktionäre dienten.

Deutlich mehr Ablehnungen seitens Allianz GIs als im Vorjahr gab es 2017 bei den Themen Wiederbestellung von Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern, Management-Vergütung und bei Kapitalmaßnahmen. Darüber hinaus tritt Allianz GI weltweit regelmäßig in einen aktiven Dialog mit Unternehmen über Fragen der Strategie, der Corporate Governance, des Managements von Risiken, des Umweltschutzes, sozialer Standards sowie anderer für die Anlageentscheidung als wesentlich angesehenen Themen.

Da Allianz GI weltweit nach einheitlichen Kriterien abstimmt, zeigt der internationale Vergleich des eigenen Abstimmungsverhaltens, dass es signifikante regionale Unterschiede in den Corporate-Governance-Standards bei Aktiengesellschaft gibt. Die Daten aus dem Reporting-Tool zu HV-Abstimmungen zeigen, dass Allianz GI in Japan gegen 45 Prozent aller Anträge gestimmt hat, verglichen mit 35 Prozent in den USA, 33 Prozent in Frankreich, 28 Prozent in Hongkong, 13 Prozent in Deutschland und nur sechs Prozent in Großbritannien. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf ein Hinterherhinken der Governance-Standards in den USA und Japan im Vergleich zu Europa ziehen.

In Deutschland hat Allianz GI 2017 in mehr als der Hälfte der Fälle (52 Prozent) gegen Vergütungsvorschläge gestimmt. Zumeist lag dies an einer unzureichenden Transparenz hinsichtlich der zugrundeliegenden Leistungskennzahlen und Zielvereinbarungen, an denen sich die Vergütung bemessen sollte. „Diese Informationen sind aber wichtig. Nur so können Anleger beurteilen, ob die Erfolgsmessung – und daraus resultierend die Bezahlung – angemessen und zielführend ist,“ erläutert Henrike Kulmann, ESG Research Analystin und Governance-Expertin für Deutschland. Vorschläge, die eine Erhöhung der Vergütungspakete ohne Anzeichen für eine entsprechende Erhöhung der Leistungsanforderungen vorsahen, fielen ebenso durch wie übermäßige Abfindungsregelungen oder Anreizsysteme mit zu kurzfristiger Ausrichtung. „Wir würden uns bei Managementvergütungspaketen einen größeren Fokus auf wirklich langfristiger Erfolgsmessung anhand relevanter Indikatoren wünschen. Außerdem sollten Unternehmen stärker versuchen, ihre Investoren frühzeitig vor geplanten Veränderungen des Vergütungssystems zu konsultieren. So lassen sich Überraschung auf der Hauptversammlung vermeiden“, so Kulmann.

Quelle: Pressemitteilung Allianz GI

Allianz Global Investors (Allianz GI) ist eine Vermögensverwaltung des Versicherungskonzerns Allianz. Das 1998 gegründete Unternehmen mit Sitz in München beschäftigt über 650 Anlagespezialisten und verwaltet per 30. September 2017 ein Vermögen von 494 Milliarden Euro für Privatanleger und institutionelle Investoren. (JF1)

www.allianzgi.de

Zurück

Investmentfonds

Edmond de Rothschild Real Estate Investment Management (REIM) hat die ...

Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte ist auf Antrag ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt