Fondsverband zieht gemischte Bilanz aus Regulierung seit 2008
Der deutsche Fondsverband BVI zieht nach rund 120 europäischen und deutschen Gesetzen seit 2008 mit Bedeutung für Fonds eine gemischte Bilanz. Positiv hervorzuheben ist, dass die Grundpfeiler der Branche erhalten geblieben sind. „Anders als bei anderen Finanzmarktakteuren hat es durch die Regulierung keinen strukturellen Bruch in der Geschäftstätigkeit gegeben. Das spricht für das Fondsprodukt und das Augenmaß der politischen Entscheider“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
Kritisch bewertet der BVI allerdings die zunehmende Überregulierung auf der EU-Ebene durch technische Ausführungsvorschriften, die von den europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA (European Supervisory Authorities; ESAs) und von der EU-Kommission erlassen werden. „Die Gesetze zur Post-2008-Regulierung sind nur die Spitze des Eisbergs“, so Richter. „Der Großteil der EU-Regulierung zur Fondsbranche besteht mittlerweile aus einer kaum überschaubaren Menge untergesetzlicher Ausführungsvorschriften.“ Seit Gründung der ESAs 2011 wurden insgesamt 537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht. EU-Parlament und Rat erließen als Gesetzgeber im gleichen Zeitraum 39 Rahmenrichtlinien und -verordnungen. Das ist ein Verhältnis von 14 zu 1. Dazu Richter: „Die derzeitige Überregulierung führt zu Widersprüchen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Deshalb sollte die Zahl der Ermächtigungen zum Erlass technischer Level-2-Vorschriften deutlich beschränkt werden.“
Bei den deutschen Regulierungsvorhaben steht für den BVI derzeit die Investmentsteuerreform im Fokus. Dazu Richter: „Wir sehen in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf. Die bislang steuerfreie Ausschüttung von Immobiliengewinnen außerhalb der Zehn-Jahres-Frist sollte beibehalten werden. Jedenfalls sollte ein Wegfall die Privatanleger nicht belasten.“ Letztlich dürfen Privatanleger, die über Fonds am Immobilienmarkt partizipieren möchten, gegenüber Direktanlegern nicht schlechter gestellt werden. Nachbesserungsbedarf sieht der BVI auch bei den neuen administrativen Anforderungen. Hier drohen den Kapitalverwaltungsgesellschaften durch einen höheren Verwaltungsaufwand bei den Erstattungsverfahren und in der Buchführung Mehrbelastungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 88 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)