Ombudsstelle für Investmentfonds: "Fondssparer zeigen sich weiter zufrieden"
In den Sommermonaten hatten nur wenige Verbraucher Grund zur Beschwerde bei der Ombudsstelle für Investmentfonds. Die Zahl der Eingänge auf Neun-Monatssicht liegt unter dem Niveau des Vorjahres. Bei den Beschwerdethemen stehen fondsbasierte Altersvorsorgeverträge im Vordergrund. Das klassische Fondsgeschäft sei nach wie vor nur vereinzelt Gegenstand von Verbraucherbeschwerden.
Im dritten Quartal 2017 verzeichnete die Ombudsstelle für Investmentfonds zwölf Eingänge gegenüber 19 im zweiten Quartal 2017 und 18 im dritten Quartal 2016. Insgesamt gingen von Januar bis September 52 Verbraucheranfragen/-beschwerden ein. Zum Vergleich: In den ersten neun Monaten 2016 waren es 57.
Quelle: Pressemitteilung Ombudsstelle für Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds gilt als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle. Sie besteht aus zwei Schlichtern (Ombudsleute) und einer Geschäftsstelle, dem Büro der Ombudsstelle des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Der BVI hat die Ombudsstelle 2011 ins Leben gerufen. Finanzdienstleister beziehungsweise Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch können an ihrem Schlichtungsverfahren auch ohne Mitgliedschaft im BVI teilnehmen. (JF1)