Ausschuss für Finanzstabilität schätzt Griechenland-Risiken als „gering“ ein

Der Ausschuss für Finanzstabilität schätzt die Auswirkungen für das deutsche Finanzsystem als gering ein. Er hält das deutsche Finanzsystem für robust; die deutschen Finanzinstitute haben ihre Griechenlandrisiken bereits seit geraumer Zeit weitgehend abgebaut. Auf seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss zudem eine Empfehlung an die Bundesregierung zur Schaffung sogenannter „nationaler makroprudenzieller Instrumente für den Wohnimmobilienmarkt“ beschlossen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsicht zur Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt in Deutschland.

Staatssekretär Dr. Thomas Steffen: „Aufgabe des Ausschusses für Finanzstabilität ist es, die Risikoentwicklung im deutschen Finanzsystem zu beobachten. Die Risiken aus der jüngsten Entwicklung in Griechenland sind bedeutend für Griechenland; für das deutsche Finanzsystem bestehen jedoch kaum mehr bedeutsame Ansteckungskanäle. Daher schätzen wir die Risiken als gering ein. Der Ausschuss muss zudem mittel- und längerfristige Risiken im Blick haben, wie sie aus dem Niedrigzinsumfeld entstehen können und handeln, wenn es notwendig ist. Deshalb haben wir heute beschlossen, den Werkzeugkasten für die Aufsicht zu ergänzen.“

Ungeachtet der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit Griechenland sieht der Ausschuss für Finanzstabilität das Niedrigzinsumfeld als den gegenwärtig wichtigsten Bestimmungsfaktor für die Risikolage. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss insbesondere die Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf den deutschen Wohnimmobilienmarkt, die deutschen Kreditinstitute und die deutschen Lebensversicherer erörtert. Die Ergebnisse der Analysen und Stresstests legen nahe, dass die makroökonomischen Risiken weiterhin aufmerksam beobachtet werden sollten.

Der Ausschuss empfiehlt der Bundesregierung, bis Ende 2016 die Schaffung von Rechtsgrundlagen zu initiieren, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen für die Kreditfinanzierung von Wohnimmobilien – unter anderem die Höhe des mindestens einzubringenden Eigenkapitals oder eine Mindesttilgung – einführen könnte, falls dies in Zukunft für notwendig erachtet werden sollte. Auf diese Weise kann eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer übermäßigen Verschuldung und aus Preisblasen am Immobilienmarkt begrenzt werden.

Eine derartige Ergänzung des sogenannten makroprudenziellen Instrumentariums befürworten auch der Internationale Währungsfonds (IWF), das Financial Stability Board (FSB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), die für Finanzstabilitätsthemen maßgeblichen internationalen Institutionen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzministerium (TH1)

www.bundesfinanzministerium.de

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