BaFin: Kein Vertriebsverbot für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht nach einer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten. Die Aufsicht hatte die Emission und den Vertrieb dieser Produkte bis Ende September 2017 überprüft und festgestellt, dass die Selbstverpflichtung von Deutscher Kreditwirtschaft und Deutschem Derivate Verband weitgehend eingehalten wird und Privatanleger in ausreichendem Maße schützt.

Die BaFin hatte aufgrund von Bedenken für den Anlegerschutz Ende Juli 2016 ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Zertifikaten auf Bonitätsrisiken an Privatkunden angekündigt und der Zertifikateindustrie Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Als Reaktion hatte die Industrie eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen veröffentlicht, die eine bessere Risikoaufklärung vorsah, die Qualitätsstandards bei der Auswahl der Referenzschuldner erhöhen und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf Anleger mit einer höheren Risikobereitschaft beschränken sollte. Die BaFin hatte daraufhin ihr geplantes Verbot zurückgestellt.

„Die Entwicklung bei den bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zeigt, dass die BaFin auch ohne ein Verbot deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz erreichen kann“, zieht BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele angesichts der Untersuchungsergebnisse das Fazit.

Die Behörde hatte von Januar bis Ende September 2017 insgesamt 106 neu emittierte bonitätsabhängige Schuldverschreibungen mehrerer Emittenten überprüft und dabei festgestellt, dass die Selbstverpflichtung der Zertifikateindustrie eingehalten wird und weitere aufsichtliche Beschränkungen aktuell nicht erforderlich wären.

Die BaFin kontrollierte unter anderem Wertpapierprospekte und Produktinformationsblätter und untersuchte Werbe- und Informationsmaterialien sowie die Produktbeschreibungen auf den Internetseiten der Emittenten. Ergänzend überprüfte die Aufsicht vor Ort, ob die vertriebsbezogenen Grundsätze beachtet werden, und wertete dazu unter anderem Beratungsprotokolle aus. Hier stellte sie vereinzelt Verstöße fest. Diese wären jedoch nicht systemischer Natur, sondern auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen. Die BaFin wird nach eigener Angabe die Einhaltung der Selbstverpflichtung im Rahmen ihrer Markt- und Produktaufsicht weiterhin beobachten.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TS1)

www.bafin.de

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