Bundesverband Crowdfunding: "Markt ist schneller als der Marktwächter"
Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Crowdinvesting“ des Marktwächters Finanzen hat der Bundesverband Crowdfunding Stellung zu der Studie genommen. So begrüße der Bundesverband grundsätzlich, das Vermögensanlageinformationsblatt (VIB) und den dazugehörigen Investitionsvertrag auf Kongruenz zu überprüfen. „Wir nutzen diese und andere Studien zur stetigen Qualitätsverbesserungen auf unseren Mitglieds-Plattformen“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Wir sind dem Verbraucherschutz uneingeschränkt verpflichtet, was sich insbesondere in den freiwilligen Reporting-Pflichten auf unseren Mitglieds-Plattformen zeigt.“
Die aktuell eingesetzten VIBs hätten sich allerdings seit der Stichprobe des Marktwächters deutlich weiterentwickelt. Sowohl die Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes im Mai 2017 als auch der Dialog zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Plattformen hätten dazu geführt, dass die Stichprobe des Marktwächters vom Februar 2017 nicht mehr dem aktuellen Stand der Dokumente entspreche „Unsere Erfahrungen mit den Anlegern haben zu einer Weiterentwicklung des VIBs geführt – der Markt entwickelt und verbessert sich mit einer hohen Dynamik, schneller als vom Marktwächter antizipiert“, so Uli W. Fricke, stellvertretende Vorsitzende und zuständig im Vorstand für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Crowdfunding-Branche nutze seit 2014 das VIB um die Vertragsinhalte transparent darzustellen. „Das VIB dient dazu die Vertragsinhalte in standardisiertem Format zusammen zu fassen – hier hätte der Marktwächter mit einer aktuelleren Stichprobe nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen können, dass die Plattformen die Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt haben“, sagt Tamo Zwinge, als Vorstandsmitglied zuständig für das Thema Regulierung.
Der Verband betont, dass Crowdinvesting sich durch hohe Transparenz der Investitionsprojekte auszeichnet, insbesondere im Vergleich zu anderen öffentlichen Angeboten für Kleinanleger. Die Investitionsprojekte machten zusätzlich zur Bereitstellung des VIBs umfangreiche Angaben zu ihrem Unternehmen beziehungsweise Vorhaben, die den Anlegern zu Zeitpunkt der Investitionsentscheidung in vollem Umfang zugänglich sind (zum Beispiel zu Team, Geschäftsmodell, Technologie und Gewinnerwartung). „Unsere Daten zeigen, dass die Investoren die Informationen auf den Plattformen intensiv für die Investitionsentscheidung nutzen“, so Dirk Littig, zuständig im Vorstand für den Bereich Digitaler Verbraucherschutz und Qualitätssicherung. „Die Anleger sind gerade auf Grund dieser hohen Transparenz dem Crowdinvesting so zugetan, weil sie auf Basis der umfangreichen vorhandenen Daten eine sehr informierte Investitionsentscheidung treffen können“, so Littig weiter.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Crowdfunding
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. (mb1)