Deutsche Bank: Altersarmut kein Anlass für rückwärtsgerichtete Rentenpolitik

Im aufziehenden Bundestagswahlkampf streiten viele Sozialpolitiker für armutsfeste gesetzliche Renten. Kritik entzündet sich dabei primär am sinkenden Rentenniveau, das immer mehr Ältere in die Armut treibe. Die Protagonisten fordern deswegen eine neue, höhere Haltelinie für das Rentenniveau. Zudem plädieren viele dafür, die Renten langjährig versicherter Geringverdiener aufzustocken. Altersarmut ist aber kein aktuelles Problem, so heißt es in einer Veröffentlichung der Deutschen Bank.

Für die Zukunft wäre es verfehlt, aus dem sinkenden Rentenniveau unmittelbar auf rapide steigende  Altersarmut zu schließen. Der Rückgang des Rentenniveaus bedeute nicht, dass die Renten sinken werden. Das sei per Gesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr könnten Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge die Renten bis 2030 im Durchschnitt um zwei Prozent pro Jahr steigen. Allerdings werden die Renten mit dem Anstieg der Löhne nicht Schritt halten können. Das sei aber vom Gesetzgeber gewollt und erforderlich, wenn die Rentenversicherung in der alternden Bevölkerung mit steigenden Rentnerzahlen und tendenziell immer weniger Beitragszahlern nachhaltig finanzierbar bleiben soll. Die Alternativen hießen steigende Sozialbeiträge und/oder weiter wachsende Zuschüsse des Bundes – also höhere Steuern. Es war bislang weithin Konsens, dass dies den Aktiven, insbesondere der jüngeren Generation, nicht zugemutet werden sollte und ihr auch nicht auferlegt werden kann, ohne ihre Leistungsmotivation, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigung insgesamt zu gefährden. Der gute Lauf der deutschen Wirtschaft in den vergangenen Jahren habe an diesen Schlussfolgerungen nichts geändert. Im Gegenteil, er könne als Beleg für die positiven Effekte der Reformpolitik der vergangenen Dekade dienen. Das spreche eindeutig dafür, an dieser Politik festzuhalten.

Wegen des demografischen Wandels könne die gesetzliche Rente längerfristig nur ein – am früheren Erwerbseinkommen orientiertes – Basiseinkommen bieten. Deswegen habe der Gesetzgeber seit 2002 auch vielfältige Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der betrieblichen und der individuellen Altersvorsorge auf die Schiene gesetzt. Allerdings stagniere die Verbreitung der privaten Vorsorge seit einigen Jahren – unter anderem als Folge des Niedrigzinsumfeldes, unter dem insbesondere Rendite und Attraktivität stark regulierter Produkte der Riester-Rente leiden. Zu Recht habe die Bundesregierung deshalb unlängst wenigstens Maßnahmen für eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Dort gebe es insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben noch viel Nachholbedarf. So verfügten nur 28 Prozent der Beschäftigten in Klein-Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten über Anwartschaften auf eine Betriebsrente.

Wenn dieser Anteil dem Verbreitungsgrad von 83 Prozent in Großbetrieben angenähert werden könnte, wäre für die Zukunft schon viel gewonnen. Zudem gelte es, bei der betrieblichen Altersversorgung Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Beschäftigte ihren Vorsorgeplan frei wählen und private Anbieter auch renditestarke Vorsorgeprodukte in fairem Wettbewerb offerieren können. Die unzureichende Bereitschaft zu privater Altersvorsorge resultiere in vielen Fällen auch aus Sorglosigkeit oder systematischer Geringschätzung zukünftiger Bedarfe. Dort könnten Opting-out-Modelle bei der betrieblichen Altersversorgung Abhilfe schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bank

Die Deutsche Bank AG ist eine international tätige Universalbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Das 1870 gegründete Unternehmen ist das größte Kreditinstitut Deutschlands. (mb1)

www.deutsche-bank.de

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