Dritte Ausschreibung für Wind an Land: "Bürgerenergiegesellschaften auch diesmal prägend"
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der dritten Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt. „Auch diesmal sind die Zuschlagswerte wieder deutlich gesunken, gegenüber der Vorrunde um weitere zehn Prozent. Die Zuschläge liegen im Durchschnitt bei etwa 3,8 Cent pro Kilowattstunde und damit deutlich unter vier Cent pro Kilowattstunde“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Das Ergebnis bestätigt Erfahrungen aus den voran gegangenen Ausschreibungen: Es wurden fast ausschließlich Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Diese Bieter haben nun viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung ihrer Projekte und haben dabei nach unserer Einschätzung positiv weiterentwickelte Anlagentechnologien und sinkende Preise bei ihren Geboten unterstellt.“
Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, bei einem Ausschreibungsvolumen von 1.000 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 Megawatt abgegeben. Der Wettbewerbsdruck führte zu sinkenden Gebotswerten; der durchschnittliche mengengewichtete Gebotswert in dieser Runde lag mit 4,02 Cent pro Kilowattstunde unter dem Zuschlagswert der vorangegangenen Runde von 4,29 Cent pro Kilowattstunde.
Die Bundesnetzagentur hat 61 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.000,4 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 2,2 Cent pro Kilowattstunde bis zu 3,82 Cent pro Kilowattstunde. Der Gebotswert der bezuschlagten Gebote betrug im Mittel 3,4 Cent pro Kilowattstunde. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen. Von dem dort maximal möglichen Zuschlagsvolumen von etwa 430 Megawatt wurden 231 Megawatt bezuschlagt. Die meisten Zuschläge erhielten Nordrhein-Westfalen mit 17 und Brandenburg mit 16 Zuschlägen, das bezuschlagte Volumen beträgt in diesen Ländern jeweils rund 270 Megawatt.
Mit 89 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 98 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), beziehungsweise 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 3,82 Cent pro Kilowattstunde. Bei dem anderen Bieter wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Damit liegt auch der durchschnittliche gewichtete mittlere Zuschlagswert bei annähernd 3,82 Cent pro Kilowattstunde.
Die Gebote entsprachen auch in der dritten Ausschreibungsrunde weit überwiegend den formalen Anforderungen. Lediglich 15 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Zwölf der Ausschlüsse erfolgten wegen unzureichender Gutachten, zwei wegen fehlender Zahlungen und einer wegen eines Formfehlers. Diese Ausschreibungsrunde war von Geboten ohne Genehmigung geprägt. In den ersten beiden Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 ist für eine Teilnahme das Vorliegen einer Genehmigung zwingend erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. (JF1)