Eckpunkte für Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Eckpunkte für Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Ziel sei es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln.

„Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im ,EEG 2014‘ gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet. In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Akteursvielfalt auch bei Ausschreibungslösungen erhalten bleibt, denn schließlich haben Bürgerenergieprojekte in vergangenen Jahren viel zur Akzeptanz der Energiewende beigetragen. Diese Akteursvielfalt soll im Rahmen der Ausschreibungen gewahrt werden“, sagt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Eckpunkte werden von folgenden übergreifenden Zielen geleitet: Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien soll eingehalten werden, die Ausschreibungen sollen Wettbewerb fördern und so die Kosten auf das erforderliche Maß beschränken und die hohe Akteursvielfalt im Bereich der erneuerbaren Energien soll erhalten bleiben.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme soll zwischen den verschiedenen Technologien differenziert werden. Ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See soll anders aussehen als für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Dies berücksichtigen die Eckpunkte durch ein individuell an die Technologie angepasstes Ausschreibungsdesign. Dabei konzentrieren sich die Eckpunkte auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenenergie auf See und solare Strahlungsenergie.

Die Eckpunkte berücksichtigen Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde und mit den Eckpunkten gleichzeitig veröffentlicht wird.

Das Eckpunktepapier wird nun in einem nächsten Schritt breit konsultiert. Im Jahr 2016 soll das Ausschreibungsdesign mit einer Änderung des EEG gesetzlich umgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es, die Soziale Marktwirtschaft mit Leben zu füllen, nachhaltigen Fortschritt zu sichern und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu stärken. (mb1)

www.bmwi.de

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