Entwürfe zur Förderung des Risikokapitals präsentiert
Die nationalen Förderinstitute der fünf größten europäischen Volkswirtschaften (Bpifrance, Frankreich, British Business Bank, Großbritannien, Cassa depositi e prestiti, Italien, Instituto de Credito Oficial, Spanien und KfW, Deutschland) haben ihre gemeinsame Studie zum europäischen Risikokapitalmarkt vorgestellt und geben Empfehlungen, wie der Zugang zu Risikokapital in der EU gefördert werden kann.
Der Zugang zu Risikokapital sei ein wichtiger Erfolgsfaktor für innovative, wachstumsorientierte Start-ups. Dies war der Anlass für die fünf nationalen Förderinstitute, die Studie „Building Momentum in Venture Capital across Europe” gemeinsam durchzuführen. Sie beruht auf verfügbaren Statistiken und den jeweiligen Fachkenntnissen der Förderinstitute zu einzelnen nationalen Märkten.
„Die nationalen Förderinstitute (NFI) waren von Beginn an wichtige Akteure auf den europäischen Märkten für Risikokapital (VC), weil sie Marktversagen korrigierten und den Märkten bei ihrer Entwicklung halfen. Das werden sie auch weiterhin tun“, so die Chefökonomen Edoardo Reviglio (Cdp Cassa depositi e prestiti, Italien), Philippe Mutricy (Bpifrance, Frankreich), Blanca Navarro, (ICO Institute de Crédito Oficial, Spanien), Jörg Zeuner (KfW, Deutschland) und Matt Adey (Director of Economics, British Business Bank).
Der Studie zufolge, die den EU-Risikokapitalmarkt als Ganzes mit den einzelnen nationalen VC-Märkten und dem US-Markt als Maßstab vergleicht, bestehe vor allem in vier Bereichen Handlungsbedarf: Bereitstellung von mehr Mitteln für VC-Investitionen, Reduzierung der Zersplitterung der europäischen VC-Märkte, Steigerung der quantitativen und qualitativen Nachfrage nach Risikokapital und Erleichterung des Exits aus VC-Investitionen. Um europaweit mehr Dynamik in diese Bereiche zu bringen, seien Maßnahmen auf Seiten der EU und auf nationaler Ebene erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die größte nationale Förderbank der Welt. Ihre Gründung erfolgte auf der Grundlage des „KfW-Gesetzes“ als eine Anstalt des öffentlichen Rechts. (mb1)