Europas Bankenunion: Mehr Raum für grenzüberschreitendes Bankgeschäft

Zehn Jahre nach der Schaffung der Bankenunion braucht Europa immer noch einen voll funktionierenden Binnenmarkt für Bankprodukte und -dienstleistungen. Um Abhilfe zu schaffen, sind keine weitreichenden neuen Vorschriften erforderlich, sondern eine Reihe von Änderungen an bestehenden Gesetzen, um eine einheitliche Rechtsprechung für grenzüberschreitend tätige Banken in dem von der Bankenunion abgedeckten Gebiet zu ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse zum Stand der Bankenunion, die Ignazio Angeloni, Senior Fellow am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE, im Auftrag des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt hat.

Die in der Analyse vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Art und Weise, wie das grenzüberschreitende Bankgeschäft in den wichtigsten EU-Rechtsakten zur Regulierung des Bankensektors behandelt wird, nämlich in der Eigenkapitalrichtlinie und der Eigenkapitalverordnung, in der Abwicklungsrichtlinie, in der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus sowie in der Einlagensicherungsrichtlinie.

Angeloni nennt zwei grundlegende Probleme, die einer weiteren Integration des europäischen Bankensektors im Wege stehen: Erstens beschränken die Rechtsvorschriften, vor allem in der Eigenkapitalverordnung, die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute auf die nationale Ebene. „Dadurch ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus gezwungen, einzelne nationale regulatorische Anforderungen für Bankengruppen durchzusetzen, die in mehreren EU-Staaten agieren“, erklärt Angeloni. Zweitens gibt es keine Bestimmungen, die die Unterstützung und den Zusammenhalt innerhalb der Gruppe gewährleisten, wenn Teile dieser Gruppen in Schwierigkeiten geraten. Um Abhilfe zu schaffen, muss der auf grenzüberschreitend tätige Banken angewandte Rahmen für Krisenmanagement und Einlagensicherung aus Sicht der Regulierung, der Aufsicht und des Krisenmanagements „länderblind“ gestaltet werden. Die Reform dieses Rahmens sollte die Phase vor der Abwicklung einer Bank („Sanierungsphase“), den Abwicklungsbeschluss und das anschließende Verfahren umfassen.

Um die Tür für nahtlose Banktransaktionen zu öffnen, fordert Angeloni, dass das EU-Bankenrecht einer effizienten „länderneutralen“ Geschäftsabwicklung nicht im Wege stehen sollte, die es den Banken ermöglicht, unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank ins Ausland zu expandieren. (DFPA/mb1)

Das Leibniz-Institut für Finanzforschung Safe (Sustainable Architecture for Finance in Europe) widmet sich der interdisziplinären Erforschung der Finanzmärkte und ihrer Akteure in Europa sowie der forschungsbasierten, unabhängigen Politikberatung.

www.safe-frankfurt.de

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