IVD begrüßt Reformentwurf zum Bauvertragsrecht
Geht es nach dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), wird es zukünftig erstmals eine selbstständige gesetzliche Regelung des Bauvertragsrechts, des Architekten- und Ingenieursvertragsrechts und des Bauträgervertragsrechts geben. Eine Sachverständigenanhörung wird dazu am 17. November 2015 im BMJV stattfinden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört nach Ansicht des Immobilienverbandes Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen (IVD), dass der Bauträger zukünftig verpflichtet werden soll, dem Kunden vor Beginn der Vertragsverhandlungen die Bauunterlagen zu überreichen. Der IVD befürwortet diesen Änderungsvorschlag, da hierdurch mehr Transparenz und Rechtssicherheit für den Käufer sowie letztlich den Verkäufer entsteht. Zusätzlich wird es für Interessenten leichter, verschiedene Angebote zu vergleichen, was den allgemeinen Wettbewerb verstärken wird.
„Wir sehen den Reformentwurf als gute Grundlage für ein kommendes Gesetz. Bauträger und Erwerber stehen sich nun rechtlich ebenbürtig gegenüber. Außerdem erwarten wir, dass durch die Pflicht zur frühzeitigen Vorlage der Bauunterlagen, die Hemmschwelle, ein Eigenheim zu erwerben, sinken wird“, sagt Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD.
Der Gesetzentwurf regelt, welche konkreten Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden sollen. Eine weitere Änderung wird es in der Frage der Rechtssicherheit bei der Abnahme geben. Bisher konnte der Auftraggeber, in dem Fall Käufer, ohne Begründung die Abnahme verweigern und damit die Bezahlung der Restforderungen hinauszögern. In Zukunft soll dies nicht mehr möglich sein.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (TH1)