LBS: Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe vom Staat

Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sollten bis 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2015 gesichert werden, so rät die LBS Bayern.

Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, könne vom Riester-Bausparen profitieren. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene jeweils 300 Euro Kinderzulage.  Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich.

Neben den Riester-Zulagen vom Staat könnten Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen: Die eigenen Raten können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es zudem die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles) beziehungsweise 90,11 Euro (Verheiratete).

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2015 mitnehmen zu können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Quelle: Pressemitteilung LBS Bayern

Die LBS-Gruppe betreibt das Bauspargeschäft der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie besteht aus neun Landesbausparkassen mit regional abgegrenzten Geschäftsgebieten. Die Unternehmensgruppe betreut 10,8 Millionen Bausparverträge mit einem Volumen von 286,5 Milliarden Euro. (mb1)

www.lbs.de

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