Mystery Shopping: BaFin testet Anlageberatung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut Testkäufer in Wertpapierdienstleistungsinstitute geschickt, um dort verdeckt die Anlageberatung zu prüfen. Es gab gute Ergebnisse, es wurden aber auch teils erhebliche Defizite festgestellt. Auffälligkeiten traten vor allem bei den Pflichtinformationen zutage.

Bei der zweiten Mystery-Shopping-Aktion der BaFin, dem Follow-up zum Piloten im Juni 2021, stand wieder die Anlageberatung im Fokus. Es ging vor allem um die Frage, ob die Wertpapierdienstleistungsinstitute ihren Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen aushändigen, also etwa die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation. „Wir haben diesmal 16 Institute in ganz Deutschland getestet und insgesamt 100 Testkäufe durchführen lassen“, erläutert Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin.

Während der Pilot aufgrund seiner geringen Reichweite nicht repräsentativ war, wurde das Follow-up deutlich breiter angelegt. Zudem hat die BaFin die Testkäufe an eine EU-weite Mystery-Shopping-Aktion zu Kosten und Gebühren gekoppelt, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert wurde.

In 40 Prozent der Anlageberatungen erhielten Testkäufer keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Vergleich: Bei der Pilot-Aktion im Sommer 2021 wurde bei 22 Prozent der Testkäufe keine Geeignetheitserklärung ausgehändigt und bei 19 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation.

Um diese Ergebnisse einzuordnen, müsse jedoch beachtet werden, dass auch bei dieser Mystery-Shopping-Aktion bei keinem der Anlageberatungsgespräche eine Order erteilt wurde. „Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, erklärt Bock.

Laut Bock fällt positiv auf, dass 87 Prozent der Testkäufer in der Beratung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt wurden. Das ist seit August 2022 Pflicht. Die überwiegende Zahl der ausgesprochenen Empfehlungen entsprach dabei den im Beratungsgespräch geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen. Und anders als beim Mystery-Shopping-Piloten des Jahres 2021 gibt es diesmal keine Anzeichen von Altersdiskriminierung. Beide Testprofile, das der Altersgruppe ab 60 Jahren und das der Altersgruppe von 35 bis 50 Jahren, zeigen ein ähnliches Fehlerbild.

Mit der Reaktion der betroffenen Institute ist die BaFin zufrieden: „Meine Kolleginnen und Kollegen aus der Institutsaufsicht sind auf die betroffenen Wertpapierdienstleister zugegangen, und die Institute zeigten sich kooperativ und konstruktiv“, berichtet Bock. Die Dienstleister hätten zugesagt, ihre Prozesse kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Zudem wollen sie sämtliche Anlageberater dafür sensibilisieren, in der Anlageberatung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen stets auszuhändigen.

Die BaFin wird die Umsetzung der Maßnahmen überwachen. Und sie wird weitere Testkaufaktionen bei Instituten und Unternehmen durchführen, die sie beaufsichtigt. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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