Onshore-Windenergie: Verstärkte Investitionen im europäischen Ausland
Die Erneuerbare-Energien-Branche ist ungeachtet des ab 2017 geltenden Ausschreibungsverfahrens optimistisch und sieht vor allem Chancen im europäischen Ausland. Nach einer positiven Bilanz für 2015 erwarten die Unternehmen auch für das laufende Geschäftsjahr weiter steigende Umsätze. Das ist das Ergebnis der Marktexpertise „Erneuerbare Energien 2016“ der HSH Nordbank, für die Anfang 2016 rund 80 Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche befragt wurden.
„Die erwartete Umsatzsteigerung basiert vor allem auf vorgezogenen Investitionen in Deutschland und einer zunehmenden Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ins Ausland“, sagte Lars Quandel, Leiter Energie & Versorger bei der HSH Nordbank. Obwohl der deutsche Onshore-Markt nach Auffassung fast aller Befragten für Investitionen auch weiterhin interessant bleiben werde, steige wegen der Herausforderungen des Ausschreibungsverfahrens das Interesse an Projekten im europäischen Ausland. So planen bereits zwei Drittel der Unternehmen eine Verstärkung ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen geht davon aus, dass der im EEG geplante Ausbaukorridor für Onshore-Windenergie von jährlich 2.500 Megawatt bis zum Jahr 2025 erreicht wird. Gründe dafür: Bis Ende 2016 erteilte Genehmigungen für die Errichtung neuer Anlagen können noch bis Mitte 2018 im Rahmen des alten EEG 2014 umgesetzt werden, was den Ausbau in diesem Zeitraum sicherstelle. Außerdem würden die politischen Rahmenbedingungen dazu führen, dass die geplanten Ausbauziele erreicht werden. Und nicht zuletzt etabliere sich Windenergie zunehmend im Wettbewerb mit konventionellen Energieträgern.
Als Folge des Ausschreibungsverfahrens werden nach Ansicht von fast 90 Prozent der Unternehmen allerdings Akteure vom Markt verschwinden – das betreffe insbesondere kleine Projektentwickler, Privatinvestoren, Bürgerwind-Initiativen und Landwirte. Es komme zu Kooperationen und Partnerschaften, was die Gefahr einer Marktkonzentration mit sich bringe.
Am 1. Januar 2016 ist der § 24 EEG in Kraft getreten. Er beinhaltet die sogenannte „Sechs- Stunden-Regel“ für Windenergieanlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind. Dadurch sinkt die Vergütung auf null, wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Die Stundenkontrakte müssen sowohl in der vortägigen Auktion (Day-Ahead-Markt) als auch im kontinuierlichen untertägigen Handel (Intra-Day-Markt) negativ sein. Aufgrund dieser „Sechs-Stunden-Regel“ befürchten fast 80 Prozent der Unternehmen Erlösausfälle von bis zu zehn Prozent bei neuen Windparks. Außerdem erwarten die Unternehmen höhere Risikoaufschläge bei Kreditgebern und eine erschwerte Projektbewertung, was auch an der komplexen Prognostizierbarkeit von negativen Strompreisen an der Strombörse liege. „Auch diese Umstände sind ein Grund für das verstärkte Interesse an Investitionen im europäischen Ausland“, betonte Quandel.
Quelle: Pressemitteilung HSH Nordbank
Die HSH Nordbank AG ist 2003 aus der Fusion der Hamburgischen Landesbank mit der Landesbank Schleswig-Holstein entstanden. (JF1)