Schiffserlöspools sollen dauerhaft von Versicherungssteuer befreit werden
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. September im Rahmen einer öffentlichen Anhörung deutlich gemacht, dass die derzeitige Befreiung der Schiffserlöspools von der Versicherungssteuer entfristet werden muss. Das teilt der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz in einer Pressemitteilung mit.
„Die heutige Anhörung im Finanzausschuss hat die Auffassung der SPD-Bundestagfraktion voll bestätigt, dass die Steuerbefreiungsregelung für Schiffserlöspools endlich entfristet werden muss. Die Seeverkehrsbranche befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Phase. Ohne die Erlöspools haben viele Schiffe der deutschen Flotte keine Chance zum Überleben. Zum Schutz unserer Reedereien müssen wir eine Benachteiligung dieser Branche gegenüber der ausländischen Konkurrenz unbedingt verhindern“, sagt Schwarz.
Im Vorfeld der Anhörung hatte der Verband Deutscher Reeder (VDR) in einem Schreiben an den Finanzausschuss deutlich gemacht, dass er die vorgesehene Änderung des Versicherungssteuergesetzes durch Einführung einer unbefristeten Befreiung von Erlöspools von Versicherungssteuerzahlungen auf Umlagen beziehungsweise Ausgleichszahlungen zwischen den Poolmitgliedern uneingeschränkt begrüßt. Bislang gilt die Befreiung von der Steuerpflicht bis Ende 2015.
Der VDR geht davon aus, dass mit der vorgesehenen Gesetzesänderung „Bestrebungen von Teilen der Finanzverwaltung zur Belegung von Erlöspoolzahlungen mit Versicherungssteuer sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft endgültig die Grundlage entzogen wird.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion (TH1)