Studie: Diskussion um Honorar- und Provisionsberatung geht an Realität vorbei
Die in der Finanzdienstleistungsbranche seit einiger Zeit intensiv geführte Diskussion um Vergütungsformen in Form von Provisions- oder Honorarberatung und deren spezifischen Vor- und Nachteilen geht an der Lebensrealität der meisten Verbraucher vorbei. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der jüngsten Studie des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zur „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“.
Durch Einführung des „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“, das seit 15. Juli 2013 die Honorarberatung gesetzlich verankert, soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden. So soll sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nichtprovisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden können. Fast zwei Drittel der 1000 befragten Studienteilnehmer gehen davon aus, dass eine Beratung in finanziellen Angelegenheiten durch Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister kostenlos sei. Von den 46 Prozent der Befragten, die schon mal von Honorarberatung gehört hatten, konnten 28 Prozent das Konzept der Honorarberatung richtig beschreiben. Studienteilnehmer mit höherer finanzieller Allgemeinbildung beziehungsweise höherem Haushaltsnettogeldvermögen haben überproportional häufig von Honorarberatung gehört. Das Honorarberatungsangebot nutzen lediglich 2,5 Prozent der Befragten, was wiederum im Einklang mit anderen Markterhebungen und -einschätzungen steht.
„Das Antwortverhalten der befragten Verbraucher lässt den Schluss zu, dass die Verbraucher sich nicht bewusst für das generell dominierende Provisionsmodell entschieden haben“, erläutert Prof. Dr. Rolf Tilmes. Mangelnde (Detail-) Kenntnis scheint dazu zu führen, dass Honorarberatung bisher nicht als alternative Vergütungsform wahrgenommen wird. Um eine derartige bewusst Entscheidung herbeizuführen, bedarf es daher nach Einschätzung von Tilmes zum einen einer besseren finanziellen Allgemeinbildung, die bereits in der schulischen Ausbildung verankert werden sollte. Zum anderen sollten bereits junge Verbraucher frühzeitig an Themen wie Geldanlage und Vorsorge herangeführt werden, um derart wichtige Entscheidungen später nicht ohne Grundlagenwissen, Vorbereitung und damit völlig unvorbereitet treffen zu müssen.
Quelle: Pressemitteilung EBS
Bei dem PFI Private Finance Institute und der Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management der EBS Business School handelt es sich um Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen im Bereich der nachfrageorientierten Wealth Management-Forschung mit Schwerpunkten in den Bereichen Private Finance, Private Wealth Management und Financial Planning.
Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht ist eine private Wirtschaftsuniversität in Deutschland mit Standorten in Wiesbaden und Oestrich-Winkel. Die EBS Universität gliedert sich in zwei Fakultäten, die EBS Business School und die EBS Law School. (JZ1)