Studie: Versicherer stehen bei IDD-Umsetzung auf der Bremse

Mehr als die Hälfte der deutschen Versicherer hat sich noch nicht mit der neuen EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) beschäftigt. Dies gefährdet die Umsetzung zum Stichtag in 2018. Der Grund: Hohe Anforderungen an Vergütungssysteme, Aus- und Weiterbildung sowie bei der Produkt- und Kundenberatung. Damit die Projekte rechtzeitig starten können, müssen frühzeitig Prozesse und Systeme analysiert und die IDD in die Projektplanung für das kommende Jahr aufgenommen werden. Dies sind Ergebnisse der Entscheider-Studie „IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen“ der Unternehmensberatung PPI.

„Die Versicherer sollten die IDD bereits in ihre Projektplanung für 2016 aufnehmen, um die teils gravierenden Auswirkungen der EU-Verordnung berücksichtigen zu können“, sagt Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI. „Dies betrifft auch laufende Projekte beispielsweise bei der Digitalisierung von Vertriebs- und Kommunikationswegen. Bildlich gesprochen, sollten die Versicherer jetzt schon prüfen, ob sie bei einer ohnehin bereits aufgerissenen Straße eine zusätzliche Leitung verlegen können.“

Laut Studie geben 54 Prozent der befragten IDD-Verantwortlichen aus 46 Versicherungen an, sich  mit der IDD-Richtlinie noch gar nicht beschäftigt zu haben. Weitere elf Prozent der Assekuranzen haben mit der IDD verbundene Themen bestenfalls zur Hälfte hausintern adressiert. Ein riskantes Vorgehen, da sich der Teufel häufig im Detail versteckt, so Däsler. Er nennt als möglichen Fallstrick Provisionsauskünfte, die Kunden beim Vertragsabschluss erhalten. „Die Versicherer müssen künftig auf Knopfdruck die Provisionsbestandteile offenlegen“, so der Experte. „Damit die Kunden verlässliche Informationen erhalten, müssen IT-Anwendungen und Prozesse im Vertrieb auf den Prüfstand. Damit sollten die Versicherer jetzt schon beginnen, obwohl der endgültige Gesetzestext für Deutschland noch nicht feststeht.“

Tatsächlich handelt es sich bei der IDD um eine EU-Verordnung, die von den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht noch ergänzt werden kann. Projekterfahrungen mit MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) zeigen jedoch, dass sich ein Abwarten auf die endgültige Fassung nicht auszahlt. Alle relevanten Inhalte werden bei der Übernahme in nationales Recht aus der EU-Vorlage übernommen. Denkbar ist eher eine Verschärfung.

Quelle: Pressemitteilung PPI

Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 für Banken und Versicherungen tätig. 2014 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen rund 400 Mitarbeitern rund 52 Millionen Euro Umsatz in den Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung, Business Intelligence und Produkte. (JF1)

www.ppi.de

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