Wohnungswirtschaft begrüßt Baugesetzbuch-Novelle
„Die Baugesetzbuch-Novelle ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr und schnellerem Wohnungsbau in Deutschland“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Kabinettsberatungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt.
Der Kabinettsentwurf sieht unter anderem vor, eine neue Baugebietskategorie - die sogenannten „Urbanen Gebiete“ - einzuführen. Damit soll die Wohn- und Gewerbenutzung besser vereinbar werden. Der GdW begrüßt, dass im Gegensatz zu ersten Überlegungen in den Baugebieten der neuen Kategorie nun auch ein überwiegender Wohnanteil möglich ist. Hier hebt sich das neue „Urbane Gebiet“ vom klassischen Mischgebiet ab.
Weiterhin Regelungsbedarf sieht die Wohnungswirtschaft beim passiven Lärmschutz. Es komme darauf an, die Lärmbelästigung in der Wohnung selbst gering zu halten. Das sei in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt worden.
Der GdW appelliert darüber hinaus an die Politik, im weiteren Verfahren die nach wie vor vorhandenen bürokratischen Anforderungen und streitanfälligen Regelungen im Baurecht auf ein Minimum zu beschränken. Dies gelte insbesondere für die geplante Verlängerung der Auslegungsfristen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die überhöhten Anforderungen an den Umweltbericht und die zu prüfenden Umweltfaktoren, die auch von der EU-Richtlinie nicht vorgesehen seien.
Quelle: Pressemitteilung GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Diese bewirtschaften rund sechs Millionen Wohnungen, in denen über 13 Millionen Menschen wohnen. (TH1)