Wohnungswirtschaft forciert Baugesetzbuch-Novelle

„Damit alle Menschen in unserem Land langfristig bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren finden, müssen Integrationsmaßnahmen gestärkt und gleichzeitig die Voraussetzungen für qualitätvollen, schnellen, kostengünstigen Wohnungsbau geschaffen werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich des Austausches im Bundeskanzleramt über die Flüchtlingsaufnahme in Deutschland.

„Luft nach oben gibt es insbesondere beim Wohnungsbau, er muss auf die Überholspur. Die Wohnungswirtschaft hat deshalb einen Masterplan für die Novellierung des Baugesetzbuches vorgelegt“, so Gedaschko. Die Baugesetzbuch-Novelle müsse ermöglichen, dass deutlich mehr und deutlich schneller Bauland in den Wachstumsregionen zur Verfügung gestellt wird. Fehlende Flächen seien derzeit die größte Baubremse. Der aktuelle Referentenentwurf sieht unter anderem vor, eine neue Baugebietskategorie – die sogenannten „Urbanen Gebiete“ – einzuführen. Diese sei allerdings nur sinnvoll, wenn sie einen überwiegenden Wohnanteil zulasse.

Zudem müsse die steuerliche Normalabschreibung (AfA) von zwei auf drei Prozent erhöht werden. In den Gebieten, in denen die neue Mietpreisbremse gelten soll, sollten die Abschreibungssätze auf vier Prozent erhöht und alternativ ein Investitionszuschuss eingeführt werden. Bei der sozialen Wohnraumförderung müssten die Länder nach 2019 auch tatsächlich der von ihnen übernommenen Verantwortung nachkommen, also die Mittel auch wirklich auf den Markt bringen.

Eine detaillierte Umfrage unter den Gremienmitgliedern des GdW zeige, dass sich die Voraussetzungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand im Verlauf des vergangenen halben Jahres insgesamt verbessert haben. Dieser Aussage stimmten 28 Prozent der befragten Wohnungsunternehmer zu, bei einer Befragung im Jahr 2015 lag der Wert noch bei neun Prozent. Allerdings herrsche gleichzeitig noch großer Verbesserungsbedarf: Insgesamt 34 Prozent der Wohnungsunternehmer stimmten der Aussage nicht zu, dass sich die Unterbringungs-Voraussetzungen verbessert hätten.

Quelle: Pressemitteilung GdW

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rund sechs Millionen Wohnungen, in denen über 13 Millionen Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. (mb1)

www.gdw.de

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