Zulagenkürzung beim Riester-Sparen vermeiden
Rund 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt es mittlerweile in Deutschland. Die vollen Zulagen erhalten nach Angaben der Bundesregierung nur etwa sechs Millionen Riester-Sparer. Oftmals werden die Zulagen anteilig gekürzt, weil zu wenig in den Vertrag einbezahlt wurde – darauf verweist die Universa Versicherung.
Als Mindesteigenbetrag müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen gespart werden – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Dann gibt es die volle Grundzulage von 154 Euro sowie für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro oder für ab 2008 geborene Kinder von 300 Euro. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem sechsjährigen Sohn und einem Vorjahresbruttoeinkommen von 15.000 Euro spart monatlich zehn Euro. Die volle Grund- und Kinderzulage von 454 Euro erhält sie nur, wenn sie in diesem Jahr mindestens 146 Euro selbst spart. Zusätzlich zu ihrem Beitrag von 120 Euro sollte sie also noch 26 Euro in 2016 einzahlen, um eine Zulagenkürzung zu vermeiden. In der Regel genüge ein kurzes Schreiben an den Anbieter, dass man eine einmalige Sonderzahlung leisten oder den Beitrag erhöhen will. Das Geld müsse allerdings noch in diesem Jahr verbucht werden. Deshalb sollte nicht mehr allzu lange gewartet werden. Alternativ könne die Sonderzahlung auch unter Angabe der Versicherungsnummer selbst überwiesen werden.
Quelle: Pressemitteilung Universa
Die Universa Versicherungen bestehen aus der Universa Lebensversicherung a.G., Universa Krankenversicherung a.G. und der Universa Allgemeine Versicherung AG. Der Sitz befindet sich in Nürnberg. (mb1)