Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz im schweizerischen Wilen keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Homepage www.baerenberg.ch fälschlich, als Finanzdienstleistungsinstitut über eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Baerenberg Group ebenso in ihrer Warnliste. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.