BaFin: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt bei Co.Net Verbrauchergenossenschaft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Genossenschaftsanteile), öffentlich anbietet.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür laut BaFin kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. (DFPA/mb1)
Quelle: Veröffentlichung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.