BaFin ermittelt gegen PAM Pazifik Asset Management

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber einer Handelsplattform für CfDs (Contracts for Difference) unter www.pamtrade24.com, angeblicher Sitz Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, und Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die unbekannten Betreiber der Handelsplattform treten unter der Bezeichnung „PAM Pazifik Asset Management“ auf. Auf ihrem Geschäftspapier verwenden sie die Firma „Pazifik Invest & Immobilien AG“. Sowohl die dort angegebene Anschrift in München als auch die genannte Handelsregisternummer gehören zu einer bereits seit Ende 2019 aus dem Handelsregister gelöschten Gesellschaft, so die BaFin in einer Mitteilung.

Mitarbeiter der „PAM Pazifik Asset Management“ nehmen laut BaFin unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbrauchern auf, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen zum Kauf anzubieten und/oder sie zu einer Investition in Finanzinstrumente wie CfDs über die Handelsplattform www.pamtrade24.com zu überreden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen dafür ebenso eine Erlaubnis der BaFin wie die Betreiber von Handelsplattformen für Finanzinstrumente. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin hinterlegt.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren zum Beispiel von Verbraucherschutzorganisationen gewarnt. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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