BaFin warnt vor der Website swkinvest.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen den Betreiber der Website swkinvest.com, über die nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung SWKInvest auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird dort nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden. Laut BaFin handele es sich um ein betrügerisches Geschäftsmodell.

Die BaFin stellt fest, dass der (unbekannte) Betreiber der Website swkinvest.com übergangslos die Geschäftstätigkeit der Handelsplattform kingdom-investments.io übernimmt, vor der die Aufsicht bereits am 7. Februar 2023 gewarnt hatte. Im Schriftverkehr mit Kunden behauptet SWK Invest, an der Unternehmensadresse der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH geschäftsansässig zu sein. Dieses deutsche Kreditinstitut hat eine BaFin-Zulassung. Bei der SWKInvest ist das hingegen nicht der Fall. Vielmehr ist die Verwendung der Abkürzung „SWK“ als Identitätsmissbrauch zulasten der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH einzustufen, so die BaFin weiter.

Darüber hinaus ist der Aufsicht bekannt geworden, dass Mitarbeiter der SWK Invest offensichtlich gefälschte Dokumente für ihre Geschäftstätigkeit nutzten, unter anderem der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde Financial Industry Regulatory Authority (FINRA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der britischen Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA). Auf diesem Wege solle die eigene Seriosität vorgespielt werden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann der BaFin-Unternehmensdatenbank entnommen werden.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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