BGH wird sich mit der Causa „Wölbern“ auseinandersetzen müssen
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Revision gegen das Urteil im Wölbern-Prozess eingelegt, da das Landgericht Hamburg bei der Strafzumessung „erheblich“ unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben ist. Angesichts der durch den Angeklagten Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte, ehemaliger Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, verursachten Schadenshöhe von knapp 150 Millionen Euro, sei die Strafverfolgungsbehörde von den vom Gericht genannten Strafmilderungsgründen nicht in allen Punkten überzeugt. Das meldet „Cash-online“ unter Berufung auf eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Schulte war am Montag vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulte sich der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hat. Er habe in 327 Fällen Fondsgelder in Höhe von insgesamt 147 Millionen Euro bewusst zweckentfremdet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. (JF1)
Quelle: Nachrichtenportal „Cash-online“