Deniz Financial Investment ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) spricht potenzielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt unter anderem für den Abschluss von persönlichen Darlehen, gewerblichen Krediten und Geschäftskrediten. Das Unternehmen wirbt damit, es sei „eine private und legitime Kreditvergabegesellschaft“, die Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 20 Millionen Euro vergebe und „alle Arten von Darlehensdienstleistungen“ erbringe. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potenziellen Kunden Vertrauen wecken. Die Deniz Financial Investment suggeriere mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten E-Mail-Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.