Drohende Tarifrente - Vermittler müssen Unternehmen motivieren, eigene bAV-Systeme einzurichten
Am 24. Juni 2015 erschien auf „Portfolio International.de“ ein Interview mit Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für betriebliche Altersversorgung (bAV) bei HDI. Von Löbecke fürchtet, dass durch Einführung der „Nahles Rente“ die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch komplexer wird. Zum einen würde ihr guter Ruf leiden und zum anderen werden Unternehmen - denen mit der neuen Rente ein System aufgezwängt wird, das sie gar nicht wollen - nur das Nötigste tun, um ihre Pflicht zu erfüllen. Zudem könne bei den Arbeitnehmern der sogenannte „Riester-Effekt“ eintreten, sodass sie sich durch die „Nahles Rente“ vollumfänglich abgesichert sehen. Er fordert deshalb kein neues Zwangssystem, sondern eine Verbesserung des bewährten Modells.
Von Löbecke ist der Meinung, dass Vermittler auf die Unternehmen zugehen und sie motivieren sollten, ein eigenes System zur bAV einzuführen oder auszubauen. Jetzt bestehe noch die Möglichkeit, eine eigene bAV zu etablieren, die auf das Unternehmen zugeschnitten ist. Nur bei einer individuellen bAV können zusätzliche Leistungen, wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Dotierungsbausteine für Führungskräfte, eingeschlossen werden. Das biete die Tarifrente nicht.
Die Frage, was Vermittler tun müssten, um sich die brachliegenden bAV-Potenziale zu erschließen, sieht von Löbecke darin gelöst, in jedem Kundenkontakt die Vorteile der bAV anzusprechen. Dabei sei jeder Mitarbeiter ein Zugangsweg zum Unternehmen, um dann dem Arbeitgeber ein Versorgungssystem für die gesamte Belegschaft vorzuschlagen. Hierbei führen laut von Löbecke drei Schlüssel zu einer starken Verbreitung. Erstens sollte der Arbeitgeber sich finanziell an der bAV beteiligen, indem er mindestens die Hälfte seiner Sozialversicherungsersparnis an die Mitarbeiter weitergibt. Das sei für die Unternehmen kostenneutral und motiviere die Mitarbeiter, selbst Gehalt umzuwandeln. Zweitens sollte frühzeitig der Betriebsrat eingebunden werden, damit dieser eine Teilnahme befürwortet. Bewährt hätten sich gemeinsame Informationsveranstaltungen sowie eine Beratung während der Arbeitszeit. Drittens sollte der Arbeitgeber auch nach Einführung der bAV regelmäßig über Erhöhungsmöglichkeiten informieren. Das setze voraus, dass auch der Vermittler am Ball bleibt und nach einem Abschluss im Unternehmen präsent ist.