Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts der FinTechServices GmbH angeordnet
Mit Bescheid vom 17. März 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) gegenüber der FinTechServices GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die FinTechServices GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.marketgbp.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.