Entscheidung für Prokon-Genossenschaft ist rechtskräftig
Am 22. Juli 2015 meldete „Cash“ in seiner Online-Ausgabe, dass die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft rechtskräftig ist. Dies habe das Landgericht Itzehoe am 21. Juli 2015 mitgeteilt, knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung.
Die Gläubiger hatten sich am 2. Juli 2015 mit großer Mehrheit für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht als unzulässig verwarf. Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren aufgehoben werden.