Entscheidung über Zukunft von Prokon steht bevor
Am 2. Juli 2015 berichtete „Cash“ in seiner Online-Ausgabe, dass am Donnerstag mehrere tausend Prokon-Gläubiger in Hamburg zusammengekommen sind, um über die Zukunft der insolventen Windenergie-Firma Prokon zu entscheiden. Unter Berufung auf einen Bericht des „Handelsblatts” werde Prokon vermutlich nicht an den Energiekonzern EnBW verkauft.
Vielmehr hätten sich Anleger mit einem Genusskapital von rund 800 Millionen Euro bereiterklärt, ihr Kapital in eine Genossenschaft einzubringen. Damit war die für diese Abstimmung notwendige Schwelle von 660 Millionen Euro überschritten. Das Genossenschaftsmodell muss von allen Gläubigergruppen sowohl nach Köpfen als auch nach Gläubigeranspruch eine Mehrheit erreichen. Sollten einzelne Gruppen nicht zustimmen, kann das Modell trotzdem angenommen werden, wenn die Gläubiger dadurch nicht schlechter gestellt werden.
Über Prokon war 2014 wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Unternehmen hatte sich mit hochverzinslichen Genussscheinen finanziert und konnte die Papiere nicht mehr zurücknehmen. Gründer Carsten Rodbertus musste das Unternehmen nach Konflikten mit Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin verlassen. Gegen Rodbertus ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.