Fondsgesellschaften werden ihrer Verantwortung nicht gerecht
Am 15. Juni 2015 berichtete „Fondsprofessionell“ in seiner Online-Ausgabe, dass deutsche Fondsgesellschaften durch kumulierte Aktienbestände über ein enormes Maß an Stimmrechten bei Hauptversammlungen verfügen. Laut einer Umfrage, die die Börsenzeitung unter den vier großen Fondsgesellschaften Union Investment, Deutsche Asset & Wealth Management, Deka Bank und Allianz Global Investment durchgeführt hat, würden die Manager beispielsweise selten einem Vorstand die Entlastung verweigerten.
Ihrer Verantwortung als Vertreter der Anteilseigner werden die großen Fondsmanager sehr unterschiedlich gerecht, ergab die Umfrage. Demnach legen nur wenige Anbieter ihr Abstimmungsverhalten auf den Hauptversammlungen zeitnah offen. Vorbildlich Auskunft erteilten Union Investment und - mit Abstrichen - Deutsche Asset & Wealth Management. Der Professionalisierungsgrad und das Engagement seien bei beiden Vermögensverwaltern annähernd gleich, heißt es bei der Börsen-Zeitung. Ihr Mut, gegen die Managementempfehlung zu stimmen, sei trotz guter Ansätze aber ausbaufähig. Es ist möglich, sich über das Abstimmungsverhalten bei beiden Vermögensverwaltern bis auf den letzten Tagesordnungspunkt genau zu informieren.
Anders sehe es bei der Deka Bank und Allianz Global Investors aus. Hier kann erst im folgenden Jahr überprüft werden, wie sich die Fondsmanager zu einzelnen Themen positioniert haben. Diese Intransparenz erzeuge Kritik auf EU-Ebene. Aktuelle entwerfe die EU eine Aktionärsrichtlinie, die mehr Einsatz und Transparenz von Investoren und Vermögensverwaltern im Hinblick auf ihre Stimmrechte einfordern, so die Börsenzeitung.