Freie Fahrt auf alternativen Wegen

Ende Juni 2017 konnte der Bundesverband Alternative Investments (BAI) auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Rechtsanwalt Dr. Joachim Kayser hat während dieser Zeit den BAI als stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in rechtlichen und steuerlichen Fragen beraten. In der Zeit der Gründung des BAI waren in Deutschland Private Debt und Hedgefonds unbekannt und wenige Family Offices überhaupt engagiert, ruft Dr. Kayser in seinem Kommentar im „Absolut Report“ 3/2017 in Erinnerung und blickt in die Zukunft.

Die Zeit war laut Kayser gekennzeichnet durch einen unregulierten Kapitalmarkt, Risiken der Strafbesteuerung beziehungsweise der Gewerblichkeit und des verbotenen Vertriebes. Mittlerer Weile lasse in Europa das Investmentaufsichtsrecht AIF (Alternative Investment Fund), EuVeCA (European Venture Capital Fund), ELTIF (European Long-Term Investment Fund), Spezialfonds und Alternative UCITs (Undertakings for Collective Investments) zu. Pensionskassen und Versorgungseinrichtungen können diese Vehikel innerhalb der neuen Quoten der Anlageverordnung für Private Equity oder alternative Investments parken. Seit 2016 haben auch Versicherungsgesellschaften unter Solvency II entsprechende Möglichkeiten.

Kayser prognostiziert für spätestens 2018 einen endgültigen Durchbruch für alternative Investments durch das Inkrafttreten der beschlossenen Investmentsteuernovelle. Das BAI-Vorstandsmitglied verweist auf das Wegfallen einer möglichen Strafbesteuerung und die damit auch entfallenden Kosten für die entsprechende Steuer-Compliance. Die kommende, pauschalierte Besteuerung sei für die Investoren akzeptabel und im Einzelfall vorteilhaft. Für Investoren wird die internationale Angebotspalette zugänglicher. „Dies kann im aktuellen Niedrigzinsumfeld volkswirtschaftlich nur begrüßt werden und sollte zur Stabilität und Sicherung der Ansprüche von Pensionären, Versicherungsnehmern und Sparern beitragen“, resümiert Kayser. (TS1)

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