Gericht lehnt Verständigungsgespräch im Infinus-Prozess ab

Am 27. November 2015 berichtete „Fonds professionell“ in seiner Online-Ausgabe, dass die fünfte Strafkammer des Dresdner Landgerichts ein Verständigungsgespräch mit einem der Angeklagten im Betrugsprozess gegen die früheren Manager der Infinus-Gruppe abgelehnt habe . Der Angeklagte hatte zuvor als Einziger ausgesagt und ist daraufhin im Februar 2014 auf freien Fuß gekommen, während weitere fünf Mitangeklagte seit November 2013 in Untersuchungshaft sitzen.

Die Verteidigung des Angeklagten habe das Verständigungsgespräch ins Spiel gebracht. Rechtsanwalt Stefan Heinemann sagte, sein Mandant habe Interesse daran zu erfahren, mit welchem Strafmaß er im Falle eines Geständnisses rechnen könne und was dafür notwendig sei.

Das Gericht befand jedoch, dass wegen der Komplexität des Infinus-Prozesses eine Verständigung mit nur einem Beschuldigten nicht möglich sei. Die Strafkammer wolle den Fall aufarbeiten, die Finanzgeschäfte aufklären und werde deshalb das Verfahren nicht abkürzen. Daraufhin sei die Vernehmung abgebrochen worden.

Der Prozess soll am Montag, dem 30. November, fortgesetzt werden. (JF2)

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