Große Koalition plant Steuervorteil für Immobilienfonds in Abwicklung
Am 30. Oktober 2015 berichtete „Fonds professionell“ in seiner Online-Ausgabe, dass das Bundesfinanzministerium plane, die Grunderwerbsteuer für die Fälle entfallen zu lassen, in denen Immobilien eines abgewickelten offenen Immobilienfonds auf die Depotbank übergehen. Hat ein offener Immobilienfonds binnen einer von der Finanzaufsicht eingeräumten Frist von meist drei bis fünf Jahren seine Objekte nicht vollständig verkauft, gehe der Restbestand am Ende dieser Frist auf die Depotbank über. Weil dies einen Eigentümerwechsel darstellt, fällt hierbei grundsätzlich Grunderwerbsteuer an.
„Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erklärten, dass eine praktikable Lösung gefunden werden müsse, die es ermögliche, den Grundstückserwerb durch den Übergang des Sondervermögens von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die Verwahrstelle von der Grunderwerbsteuer auszunehmen, und dass sie beabsichtigten, dies zu tun“, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von „Fonds professionell“ mit.