Handelskammer Hamburg: Prüfungsberichte nicht vergessen
Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater nach § 34 f und h Gewerbeordnung sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens Ende 2016 die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2015 bei ihrer Erlaubnisstelle einzureichen. Auf diese Frist weist die Handelskammer Hamburg in ihrem September-Magazin Hamburger Wirtschaft (HW) hin.
Wer als Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater tätig gewesen ist, dem empfiehlt die Handelskammer, den Auftrag für den Prüfungsbericht spätestens im Oktober zu erteilen. Dann könnten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Berichte rechtzeitig vor Fristablauf erstellen. Wer im Berichtsjahr keine Finanzanlagen vermittelt und nicht dazu beraten hat, kann eine Negativerklärung abgeben. (TH1)
Quelle: Magazin Hamburger Wirtschaft Handelskammer Hamburg