Hauptverhandlung um Infinus-Finanzkonzern beginnt

Am 16. November 2015 berichtete das „Handelsblatt“ in seiner Online-Ausgabe vom Strafrechtsprozessauftakt gegen den Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und vier weitere Ex-Führungskräfte der Infinus-Gruppe vor dem Dresdner Landgericht. Ihnen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Ein sechster Angeklagter steht wegen Beihilfe vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft spricht von etwa 22.000 Anleger, die um rund 312 Millionen Euro betrogen worden sein sollen. Damit beziehe sich Anklage allerdings nur auf einen Teil der Geschädigten. Tatsächlich vermute die Staatsanwaltschaft, dass seit 2001 insgesamt rund 54.000 Anleger etwa 2,1 Milliarden Euro bei Infinus investierten. Bis zum Jahresende sind zunächst 13 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess dürfte aber bis weit ins nächste Jahr dauern.

Die Infinus-Gruppe war im November 2013 zusammengebrochen, als 400 Polizisten tausende Aktenordner beschlagnahmten und die sechs Manager des Finanzkonzerns festnahmen. Sie war seit ihrer Gründung im Jahr 2000 vor allem mit dem Ankauf und der kostengünstigen Fortführung von Lebensversicherungen groß geworden. Anlegern bot sie an, vorrangig über die Zeichnung von Orderschuldverschreibungen an dem Geschäftsmodell teilzuhaben. Solche Orderschuldverschreibungen sind namensgebundene, festverzinsliche Wertpapiere. Sie boten bis zu acht Prozent Zins.

In der verlesenen Anklage der Staatsanwaltschaft heißt es, es habe keine Aussicht auf ein tragfähiges Geschäftsmodell bestanden, besonders, nachdem die Rendite von Lebensversicherungen über Jahre immer schlechter wurde. Mit Eigengeschäften und den damit verbundenen hohen Provisionen habe Infinus sich über Wasser gehalten. Dabei habe es sich um eine „bilanzielle Vermögensmehrung“ gehandelt. Ohne frisches Anlegergeld hätte das Ganze nicht funktionieren können. Die Anklage spricht von einem „Schneeballsystem“ und „bandenmäßigem Betrug“.

Laut Verteidigung habe eine Insolvenzreife der einzelnen Gesellschaften der Gruppe zum Zeitpunkt der Durchsuchungen nicht vorgelegen. Die Behauptung, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, sei falsch. Außerdem spricht sie von schwerwiegenden Verfahrensverstößen und hat die Besetzung des Gerichts gerügt. Nach dreistündiger Beratung wird noch am Nachmittag eine Stellungnahme dazu erwartet. (JF1)

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