Holinvest AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Holinvest AG, Luzern, in Deutschland eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung Pfefferinvestment „Kinole“ öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) sei dafür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Nach § 5 Absatz 3 VermAnlG hat ein Emittent von Vermögensanlagen mit Sitz im Ausland der BaFin eine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland zu benennen, an die Bekanntgaben und Zustellungen erfolgen können. Nach § 5 Absatz 1 VermAnlG hat die Bundesanstalt Verfügungen, die gegenüber einem Unternehmen mit Sitz im Ausland ergehen, derjenigen Person bekannt zu geben, die als Bevollmächtigte benannt wurde. Ist keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt, erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die BaFin hat die Holinvest AG aufgefordert, sich bis zum 22. Juni 2021 an die Bundesanstalt zu wenden und eine Person im Inland zu benennen, an die Bekanntgaben und Zustellungen erfolgen können. Nach erfolglosem Fristablauf erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.