Honorar-Anlageberatung im Dornröschenschlaf

In einem am 27. April 2015 veröffentlichten Gastbeitrag für den Brancheninformationsdienst „Citywire“ beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen die Auswirkungen des Honorar-Anlageberatergesetzes in Deutschland. Seit dem 1. August 2014 hätten sich erst 15 Unternehmen als Honorar-Anlageberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert. Dabei handele es sich bei den deutschen Regelungen lediglich um eine vorgenommene „Light-Version“ der europäischen MiFID II-Regulierung. Im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht müssten auch die Vorgaben der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA berücksichtigt werden. Insbesondere stelle die ESMA spezielle Anforderungen an das hauseigene Research der Honorar-Anlageberater und dessen Marktabdeckung. So verlange sie eine diversifizierte Auswahl hinsichtlich der Art der Instrumente und Emittenten, wobei alle relevanten Aspekte wie Risiken, Kosten und Komplexität entsprechend der Kundenstruktur zu berücksichtigen seien. Diese Anforderungen stellen nach Einschätzung von Waigel eine gewaltige Hürde dar. (jpw1)

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