Infinus-Chef aus U-Haft entlassen
Am 16. September 2016 meldete die „Sächsische Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe, dass der wegen Betruges vor dem Dresdner Landgericht angeklagte Chef des insolventen Finanzkonzerns Infinus, Jörg Biehl, nach knapp drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Der Haftbefehl sei gegen Erfüllung strenger Auflagen und gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt worden.
Unter anderem muss sich Biehl täglich bei der Polizei melden, darf Sachsen nicht verlassen und keinen Kontakt zu seinen Mitangeklagten aufnehmen. Sollte er erkranken und eine Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, muss dies durch einen Amtsarzt bestätigt werden. Zudem sei ihm aufgegeben, seine eigenen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.
Seit November 2015 stehen insgesamt sechs Ex-Manager wegen des Vorwurfs des Bandenbetrugs in besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs vor dem Landgericht Dresden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit Infinus ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Dabei gehe es um das Geld von rund 22.000 Anlegern und ein Volumen von 312 Millionen Euro.
Nach der Haftentlassung Biehls sitze aktuell noch ein Angeklagter in U-Haft. Da für den 55-Jährigen bislang nicht die geforderte sechsstellige Kaution aufgebracht wurde, sei der Haftbefehl noch nicht außer Vollzug gesetzt worden. (JF1)