Infinus: Holpriger Prozess-Auftakt

Am 17. November 2015 meldete „Cash“ in seiner Online-Ausgabe, dass der erste Verhandlungstermin im Strafprozess gegen die Verantwortlichen des Infinus-Konzerns mehrfach unterbrochen werden musste. Die Verteidigung der wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs angeklagten Infinus-Manager rügte die Zusammensetzung des Gerichts. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, Rechtsanwalt Ulf Israel, legte dar, dass er sowohl die fünfte Strafkammer als auch deren Zusammensetzung für nicht zuständig und nicht zulässig halte. Die Verteidiger der anderen Angeklagten schlossen sich den Ausführungen an.

Nach Ansicht Israels ist der beisitzende Richter Alex Theile zielgerichtet zugewiesen worden. Das gehe aus internen E-Mails zwischen dem Vorsitzenden der fünften Strafkammer und dem Landgerichtspräsidenten hervor, aus denen Israel zitierte.

Eine solche Zuweisung sei verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Zudem sei mit den Haftbeschwerden der Anwälte im Auftrag ihrer Mandanten zunächst die 14. Strafkammer des Landgerichts betraut gewesen. Daher sei eigentlich diese Kammer für den Fall zuständig, so die Verteidigung.

Zudem monierten die Verteidiger, dass die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Daten und Unterlagen mangelhaft ausgewertet habe. Das mache es für sie nahezu unmöglich, entlastende Umstände vorzutragen. So sei kein fairer Prozess möglich. Infolge der Vorwürfe wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Die Kammer zog sich immer wieder zu Beratungen zurück. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats wies den Antrag schließlich ab. Der nächste Verhandlungstermin ist der 23. November 2015.

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