Infinus: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage
Am 10. Juli 2015 meldete „Cash-online“, dass die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen sechs mutmaßlich Hauptverantwortliche der Infinus-Gruppe erhoben hat. Dem Konzern-Gründer und fünf weiteren Managern werde gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Seit dem Jahr 2001 haben laut Staatsanwaltschaft insgesamt rund 54.000 Anleger etwa 2,1 Milliarden Euro bei der Infinus-Gruppe angelegt. Im Tatzeitraum (laut Anklage vom 1. Januar 2011 bis 5. November 2013) haben rund 40.000 Anleger etwa 1,3 Milliarden Euro in die verschiedenen Infinus-Anlagen investiert.
Die Anklage geht von etwa 22.000 geschädigten Anlegern mit einem Anlagevolumen von 312 Millionen Euro aus. Die Anklageschrift umfasst 757 Seiten. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, spätestens ab dem 1. Januar 2011 den Schneeballcharakter des Geschäftsmodells der Infinus-Gruppe erkannt zu haben.
Zudem sollen die Beschuldigten gegenüber den Vermittlern der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) spätestens ab dem 1. Januar 2011 absichtlich verschwiegen haben, dass es sich bei den Gewinnen der Fubus KG lediglich um Scheingewinne handelte, um die Vermittler dazu zu veranlassen, auch weiterhin die Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der Fubus KG mit der nötigen Überzeugung zu vertreiben. Auf diese Weise wurden laut Anklage über das Vermittlernetz der FDI ab dem 1. Januar 2011 rund 22.000 Anleger geworben, die insgesamt etwa 312 Millionen Euro in Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der Fubus KG investiert haben. Die Anklage geht davon aus, dass alle diese Anleger betrügerisch geschädigt wurden.