Kleinanlegerschutzgesetz passiert Bundesrat
Am 12. Juni 2015 meldete das „Handelsblatt“ in seiner Online-Ausgabe, dass der Bundesrat das Gesetz zum besseren Schutz von Kleinanlegern gebilligt hat. Das Gesetz soll den Anlegerschutz in Deutschland verbessern und nimmt dazu unter anderem Änderungen im Vermögensanlage- und Wertpapierhandelsgesetz sowie im Handelsgesetzbuch vor. Die Änderungen sollen insbesondere die Transparenz von Vermögensanlagen erhöhen und so die Anleger künftig besser informieren. So werden Anbieter von Vermögensanlagen zukünftig verpflichtet, zu ihren Produkten jederzeit einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen.
Zudem verankert das Gesetz den kollektiven Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), indem die Befugnisse der Finanzaufsicht erweitert werden. Sie kann künftig beispielsweise die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten, insbesondere besonders komplexen, Produkten einschränken oder verbieten. Dies soll die Anleger vor aggressiver Werbung sowie nur schwer kontrollierbaren Produkten schützen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.