Kleinanlegerschutzgesetz schließt Lücken im Anlegerschutz
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz erscheinen letzte Lücken im Kapitalanlagerecht geschlossen. In einem Gastbeitrag für die Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS merkt Rechtsanwalt Peter Mattil von der Münchener Fachanwaltskanzlei Mattil & Kollegen jedoch an, dass in vielen Anlageskandalen die Behörden erst eingegriffen haben, als es für die Anleger bereits zu spät war. Für sie wäre eine Hilfestellung bei der Rechtsdurchsetzung zur Vollendung des Verbraucherschutzes erforderlich.
Nach Angaben von Mattil, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger angehört wurde, sei zu diesem Zweck die Forderung gestellt worden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verpflichten, zu Gunsten geschädigter Anleger rechtssichernde Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Anlagemodell gescheitert ist und sich die Verantwortlichen einem Zugriff entziehen. Derartiges sei in den USA üblich. Laut Mattil wollte sich der deutsche Gesetzgeber mit dieser – nach Mattils Einschätzung berechtigten – Forderung jedoch (noch) nicht beschäftigen. (jpw1)