Kleinanlegerschutzgesetz schließt Lücken im Anlegerschutz

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz erscheinen letzte Lücken im Kapitalanlagerecht geschlossen. In einem Gastbeitrag für die Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS merkt Rechtsanwalt Peter Mattil von der Münchener Fachanwaltskanzlei Mattil & Kollegen jedoch an, dass in vielen Anlageskandalen die Behörden erst eingegriffen haben, als es für die Anleger bereits zu spät war. Für sie wäre eine Hilfestellung bei der Rechtsdurchsetzung zur Vollendung des Verbraucherschutzes erforderlich.

Nach Angaben von Mattil, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger angehört wurde, sei zu diesem Zweck die Forderung gestellt worden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verpflichten, zu Gunsten geschädigter Anleger rechtssichernde Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Anlagemodell gescheitert ist und sich die Verantwortlichen einem Zugriff entziehen. Derartiges sei in den USA üblich. Laut Mattil wollte sich der deutsche Gesetzgeber mit dieser – nach Mattils Einschätzung berechtigten – Forderung jedoch (noch) nicht beschäftigen. (jpw1)

www.exxecnews.de

Zurück

Pressedigest

EXXECNEWS INSTITUTIONAL ENI widmet sich in Ausgabe 03 der Vielfalt des Social ...

EXXECNEWS 09 präsentiert den zweiten Teil der Quartalsumfrage ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt