Kommt bald eine Schuldenobergrenze für Immobilienkredite?

Am 19. Mai 2016 berichtete „AssCompact“ in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf einen Artikel des „Handelsblatt“, dass die Bundesregierung strengere Regeln zur Immobilienkreditvergabe prüft. Als Grund hierfür wird die Sorge vor einer möglichen Immobilienblase genannt. Aufgrund der niedrigen Zinsen sei es zu einem regelrechten „Boom“ bei den Baufinanzierungen gekommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) werde in naher Zukunft einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der Entwurf sehe erweiterte Eingriffsmöglichkeiten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Beispielsweise solle es der BaFin möglich sein, eine Obergrenze festzulegen, bei der alle Darlehensverpflichtungen eines Schuldners in Relation zu seinem Einkommen gesetzt werden. Diese Maßnahme solle Überschuldungen verhindern und die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen reduzieren.

Als weiteren Schutz für Banken bei Kreditausfällen enthalte der Gesetzentwurf einen Wert, der das Kreditvolumen ins Verhältnis zum Marktwert der Immobilie setzt. Hinzu kommt eine sogenannte Amortisationsanforderung, in der festgelegt ist, bis wann ein Kredit voll respektive zu einem bestimmten Prozentsatz abgezahlt sein muss.

Mit den Regelungen würde das BMF auf die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität von 2015 reagieren, das darauf verwiesen hatte, dass Finanzkrisen häufig durch „Übertreibungen auf den Immobilienmärkten“ ausgelöst wurden. Einen Anlass, die Regelungen in der Praxis anzuwenden, sehe das Ministerium laut „Handelsblatt“ allerdings noch nicht. (JF1)

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