Landgericht München I vertagt Urteil gegen Check24
Am 24. Februar 2016 berichtete „Experten Report“ in seiner Online-Ausgabe, dass die Entscheidung im Prozess gegen das Vergleichsportal Check24 vor dem Landgericht München I auf den 11. Mai 2016 vertagt wurde. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hatte gegen Check 24 geklagt. Der Vorwurf: Check24 locke unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher an, um dann im nächsten Schritt verprovisionierte Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. Dabei würden die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten.
Die vorsitzende Richterin verdeutlichte bereits, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Ferner signalisierte das Gericht, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss. Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer soll gegeben sein, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müssten deshalb die Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt übermitteln. Auch müsste eine individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse durchgeführt werden und schließlich müsse eine individuelle Beratung stattfinden. (JF1)