Lehman-Anleger müssen bei Fehlberatung entschädigt werden
Am 25. November 2014 meldete das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe, dass Anleger mit Verlusten aus Lehman-Zertifikaten wegen falscher Beratung durch die niederländische Bethmann Bank auf Schadensersatz hoffen können. Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im September 2008 waren die Zertifikate wertlos geworden. Ein Kläger hatte Lehman-Garantiezertifikate für 140.000 Euro erworben, ein weiterer hatte 33.000 Euro investiert. Die Summen werden nun zumindest teilweise als Schadenersatz geltend gemacht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die beklagte Bethmann Bank den beiden Investoren wegen Falschberatung beim Erwerb der Zertifikate jeweils mehrere zehntausend Euro Schadenersatz zahlen muss. Die Bethmann Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt, da sie die Kunden nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt habe, betonte der BGH. Denn Lehman habe zwar in den Anleihebedingungen mit einem „100-prozentigen Kapitalschutz am Laufzeitende“ geworben, aufgrund eines Sonderkündigungsrechts habe aber die Möglichkeit eines völligen Kapitalverlusts bestanden. Das Sonderkündigungsrecht sei ein für die Anlageentscheidung „wesentlicher Umstand“, befanden die Karlsruher Richter. Darüber hätte die Bank „ungefragt aufklären“ müssen - was Bethmann jedoch versäumt habe.