Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, bietet auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an, so die BaFin in einer Meldung auf ihrer Website. Insoweit bestehe der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibe oder erbringe. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.